Aufzeichnung von Gesprächen
Wer unzulässig ein Gespräch aufzeichnet, kann neben dem Datenschutzgesetz (DSG) auch gegen das Strafgesetzbuch (StGB) verstossen.
Wer unzulässig ein Gespräch aufzeichnet, kann neben dem Datenschutzgesetz (DSG) auch gegen das Strafgesetzbuch (StGB) verstossen.