Zugang zu amtlichen Dokumenten
Jede natürliche und juristische Person, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Alter, hat das Recht, Zugang zu amtlichen Dokumenten und Auskunft über deren Inhalt zu verlangen. Das Verfahren zur Einsichtnahme ist im Öffentlichkeitsgesetz und in der Verordnung zum Öffentlichkeitsgesetz geregelt.