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Veröffentlicht am 25. Juni 2024

Tätigkeitsbericht des EDÖB

Der EDÖB erstattet der Bundesversammlung jährlich Bericht über seine Tätigkeit. Er übermittelt seinen Bericht gleichzeitig dem Bundesrat. Der Bericht wird veröffentlicht (Art. 57 DSG).

Der Bericht deckt für den Bereich Datenschutz jeweils den Zeitraum zwischen 1. April und 31. März des Folgejahres ab. Für den Bereich Öffentlichkeitsprinzip entspricht er dem Kalenderjahr 1. Januar bis 31. Dezember.