Informationspflicht
Mit der Informationspflicht wird eine transparente Datenbearbeitung gewährleistet und die Rechte der betroffenen Personen werden gestärkt. Ohne Information ist sich die betroffene Person möglicherweise nicht bewusst, dass ihre Daten bearbeitet werden, und sie kann daher ihre Rechte nach dem Datenschutzgesetz (DSG) nicht geltend machen. Nach dem DSG ist der Verantwortliche daher verpflichtet, die betroffene Person über die Beschaffung ihrer Personendaten zu informieren. Diese Informationspflicht gilt auch, wenn die Daten nicht bei der betroffenen Person beschafft werden.