Gesuchsbeurteilung: Leitfaden für Behörden
Das Öffentlichkeitsgesetz verankert ein allgemeines Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten auf Bundesebene. Es trifft aber auch Vorkehren, um berechtigte Vertraulichkeitsinteressen zu schützen. Wird Zugang zu einem bestimmten Dokument verlangt, so müssen die für die Gesuchsbehandlung zuständigen Stellen eine Reihe von Punkten prüfen. Weitere Hinweise zu verfahrensrechtlichen und materiellen Fragen im Zusammenhang mit dem Zugangs- und Schlichtungsverfahren nach dem Öffentlichkeitsgesetz sind in den FAQs zu finden.