Datenschutzzertifizierungen
Die Hersteller von Datenbearbeitungssystemen oder -programmen sowie die Verantwortlichen und Auftragsbearbeiter können ihre Systeme, Produkte und Dienstleistungen einer Bewertung durch eine anerkannte unabhängige Zertifizierungsstelle unterziehen (Art. 13 Abs. 1 DSG).