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Veröffentlicht am 16. September 2024

Datenschutzberaterin und -berater

Das Datenschutzgesetz ermöglicht den Unternehmen die Selbstregulierung. Wenn sie eine Datenschutzberaterin oder einen Datenschutzberater ernennen und dem EDÖB melden, profitieren sie von Erleichterungen bei der Datenschutz-Folgenabschätzung. Position und Person der Datenschutzberaterin oder des Datenschutzberaters müssen jedoch gewissen Kriterien genügen. Die Datenschutzberaterin oder der Datenschutzberater überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften innerhalb eines Unternehmens und berät den Verantwortlichen in Datenschutzbelangen.