Datenschutz-Folgenabschätzung
Private und behördliche verantwortliche Datenbearbeiter müssen eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erstellen, wenn bei Personendatenbearbeitungen ein potenziell hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der Betroffenen erkennbar ist.