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Veröffentlicht am 17. Mai 2024

DataReg - Bearbeitungstätigkeiten melden

Bundesorgane sind verpflichtet, Einträge aus dem Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten gemäss Artikel 12 DSG dem EDÖB zu melden. Private wurden mit dem Inkrafttreten des revidierten Datenschutzgesetzes (DSG) per
1. September 2023 von der Meldepflicht befreit.