Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland
Die Übermittlung von Personendaten ins Ausland durch private Unternehmen oder Bundesorgane ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Es kommt darauf an, in welches Land die Daten übermittelt werden sollen, und es müssen – je nach Land – gewisse Vorkehrungen getroffen werden.
Muster-Formular für die Einreichung von Beschwerden im Zusammenhang mit gewerblichen Angelegenheiten des Swiss-USA Data Privacy Framework beim EDÖB
Es stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der DPF-Grundsätze durch eine teilnehmende Organisation einzureichen:
Muster-Beschwerdeformular an den U.S. Office of the Director of National Intelligence’s Civil Liberties Protection Officer (ODNI CLPO)[1]
Rechtsbehelfsverfahren für Personen aus der Schweiz im Zusammenhang mit angeblichen Verstössen gegen US-Recht betreffend Daten, die von den für die nationale Sicherheit zuständigen US-Behörden erhoben wurden.