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Veröffentlicht am 6. März 2024

Auskunftsrecht

Nach dem Datenschutzgesetz (DSG) kann jede Person vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden. Sie kann – wenn nötig – auch veranlassen, dass die Daten gelöscht oder berichtigt werden. Dieses Auskunftsrecht erlaubt der betroffenen Person, die über sie beschafften Daten zu kontrollieren. Auf der Grundlage des Auskunftsrechts kann sie die Rechte geltend machen, die ihr nach dem DSG zustehen. Gleichzeitig gewährleistet das Auskunftsrecht eine transparente Datenbearbeitung. Jede Person muss jedoch selbst handeln, um das erwähnte Recht wahrzunehmen.