Elektronische Übermittlung von Arztrechnungskopien
Seit dem 1. Januar 2022 sind alle Leistungserbringer (Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Spitäler, Laboratorien usw.) verpflichtet, den Versicherten eine Rechnungskopie zuzustellen. Mit ausdrücklicher Einwilligung der Versicherten kann die Übermittlung elektronisch erfolgen.