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Veröffentlicht am 26. Juni 2024

Beschaffen von Personendaten für die Vermietung einer Wohnung

Sie haben eine Wohnung besichtigt und möchten diese mieten? Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer und möchten eine Wohnung vermieten? Das Beschaffen von Daten von Mietinteressentinnen und -interessenten ist zulässig, soweit die Informationen tatsächlich geeignet sind, um nach objektiven Kriterien passende Mieterinnen und Mieter auszuwählen.