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Veröffentlicht am 15. August 2024

Angemessenheit

Liegt ein Angemessenheitsbeschluss betreffend einen Staat oder ein internationales Organ vor, können Daten grundsätzlich in diesen Staat oder an dieses internationale Organ geschickt werden, ohne dass durch Vertrag oder andere Garantien ein angemessener Datenschutz gewährleistet werden muss.